e-Gate

FAQs

F: Ist eine Vorstrafe ein Ausschlusskriterium für e-Gate?

A: e-Gate ist ein risikobasierter Ansatz zur Erleichterung der Einreise von vorab genehmigten Reisenden.
  Antragsteller*Innen können sich nicht für die Teilnahme an e-Gate qualifizieren, wenn:

  1. Sie falsche oder unvollständige Angaben im Antrag machen;
  2. Sie wegen einer Straftat verurteilt wurden oder laufende Strafanzeigen, einschließlich offener Haftbefehle gegen sie vorliegen;
  3. Gegen sie ein Einreiseverbot, oder Verstöße gegen Gesetze in Taiwan oder Korea vorliegen oder sie an terroristischen Aktivitäten beteiligt waren.
  4. Sie Gegenstand einer Untersuchung durch eine zentrale oder lokale Strafverfolgungsbehörde sind;
  5. Sie sind nach den taiwanesischen Einwanderungsbestimmungen unzulässig sind, oder sie die NIA nicht davon überzeugen können, dass sie ein geringes Risiko darstellen, oder andere Anforderungen nicht erfüllen.

F:Mein Reisepass wurde verlängert, wie kann ich meine Passdaten aktualisieren? (Antwort anzeigen)

A:Wenn ein*e registrierte*r deutsche*r Bürger*In seinen/ihren Reisepass erneuert, muss er/sie sich erneut registrieren lassen.

F:Muss ich nach dem Erwerb der e-Gate-Mitgliedschaft noch die Ankunftskarte für die Nutzung des e-Gate ausfüllen? (Antwort anzeigen)

A:Sie müssen die Ankunftskarte weiterhin vor jedem Besuch in Taiwan online ausfüllen, bevor Sie e-Gate nutzen. (Antragsteller*Innen, die die Online-Anreisekarte nicht ausfüllen, müssen zur Passkontrolle an einen manuellen Schalter gehen).

F:Können sich Kinder bei e-Gate anmelden? (Antwort anzeigen)

A:e-Gate-Antragsteller*Innen müssen 14 Jahre oder älter und mindestens 140 cm groß sein.